
Prüfung von Krananlagen, Hebezeugen und Anschlagmitteln
Über 150 Jahre Erfahrung, viel Kompetenz und ein leistungsstarkes Team
Dokumentation nach DIN EN ISO 9712
Überprüfen Sie Ihre Hebezeuge jährlich?
Nach den Unfallverhütungsvorschriften (UVV) sind Hebezeuge und Anschlagmittel mindestens jährlich oder je nach Einsatzbedingung in kürzeren Abständen zu prüfen.
Anschlagketten müssen nach DGUV Regel 109-017 (Punkt 8.2, Abs.2) spätestens alle 3 Jahre einer zerstörungsfreien Prüfung auf Rissfreiheit unterzogen werden. Gerne übernehmen unsere qualifizierten Mitarbeiter diese Arbeiten für Sie, um einen reibungslosen Betrieb in Ihrem Unternehmen zu gewährleisten.

Fragen Sie jetzt An!
Wir prüfen:
- Krananlagen nach DGUV Vorschrift 52 §25 und §26
- Lastaufnahmemittel nach DGUV Regel 109-017
- Anschlagketten auf Rissfreiheit nach DGUV Regel 109-017 Punkt 8.2 Abs.2
- Winden, Hub- und Zuggeräte nach DGUV Vorschrift 54 §23
- Ermittlung der theoretischen Restnutzungsdauer nach DGUV Vorschrift 54 §23 Abs.4
- Flurförderzeuge nach DGUV Vorschrift 68
- Hebebühnen nach DGUV Grundsatz 308-002
- Hydraulik
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