Restlebensdauerermittlung
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Ermittlung der Restlebensdauer von Krananlagen und Hebezeugen
Krananlagen und Hebezeuge sind essenzielle Komponenten in Industrie, Bauwesen und Logistik. Ihre Sicherheit und Einsatzfähigkeit hängen stark vom Zustand ihrer Bauteile ab. Da diese Anlagen über viele Jahre im Einsatz sind, ist eine regelmäßige Bewertung ihrer Restlebensdauer erforderlich, um Unfälle zu vermeiden und wirtschaftliche Entscheidungen zur Instandhaltung oder zum Austausch treffen zu können.
Rechtliche und normative Grundlagen
Die Ermittlung der Restlebensdauer basiert auf verschiedenen Normen und Richtlinien, insbesondere:
- DIN EN 13001 (Auslegungsgrundlagen für Krane),
- DGUV Regel 100-500 (ehemals BGR 500, Kapitel 2.8),
- FEM 9.755 (Leitfaden für die Lebensdauerermittlung),
- sowie den Herstellervorgaben.
Ein zentrales Ziel dieser Regelwerke ist die Abschätzung der verbleibenden theoretischen Nutzungsdauer basierend auf der Beanspruchung im Betrieb.
Grundlagen der Lebensdauerermittlung
Die Lebensdauer von Krananlagen wird häufig in Lastkollektiven und Hubzyklen angegeben. Hersteller geben üblicherweise die geplante Lebensdauer in Betriebsstunden oder Zyklen an, unter Annahme eines bestimmten Last- und Einsatzprofils.
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